Warum muss ich für USB-Sticks Gema-Gebühren bezahlen?
Update zum 01.01.2020
Durch massiven Widerstand aus Handel und Wirtschaft wurde zum 01.01.2020 die speichergrößenabhängige Gebühr abgeschaft und eine einheitliche GEMA-Gebühr für USB-Sticks festgesetzt.
- 0,30 € beträgt die GEMA-Gebühr seit dem 01.01.2020 für alle USB-Sticks
Fällt auf die GEMA-Gebühr Mehrwertsteuer an?
Die GEMA verweist ausdrücklich auf die Mehrwertsteuer-Pflicht bei USB-Sticks.
Die Erhebung einer Gema-Gebühr für Speichermedien, so auch für USB Sticks, ist nicht neu. Allerdings ist zum 1. Juli 2012 ein neuer, einseitig von der Gema festgelegter, Tarif in Kraft getreten, welcher eine Gebührenerhöhung für Speichermedien von bis zu 1.850 Prozent beinhaltete. Bis zum Juni 2012 betrugen die Gema-Gebühren für USB-Sticks und Speicherkarten einheitlich 10 Cent. Dieser geringe Anteil am Kaufpreis wurde meist nicht separat ausgewiesen. Seit dem 1. Juli 2012 gelten neue Gebührensätze.
Grund für diese Erhöhung ist, laut Gema, der technische Fortschritt und die damit verbundenen, stetig steigenden Speicherkapazitäten für urheberrechtlich geschütztes Material.Die ursprüngliche Gebühren-Vereinbarung zwischen der Gema und den Interessenverbänden der Branche zu USB-Sticks und Speicherkarten war 2011 ausgelaufen. Die Verhandlungen zu einem neuen Vertrag scheiterten. Sodass die Gema einseitig einen neuen Tarif festsetzte.
Auch beim Kauf von Rohlingen, Computern, Smartphones und MP3-Playern wird eine Gema-Gebühr erhoben. Diese ist jedoch in einer separaten Vereinbarung geregelt.
Im Einzelhandel ist die Gema-Gebühr meist im Kaufpreis inkludiert und nicht separat ausgewiesen. Da unsere Mitbewerber teilweise Preise ohne Gema-Gebühr abbilden, wird bei Adizz Werbeartikel die Gema-Gebühr extra aufgeschlüsselt, damit Sie besser vergleichen können.
Die Gema-Gebühr wird übrigens nur erhoben, wenn die Liefer- und Rechnungsadresse innerhalb Deutschlands ist. Bei Kunden aus Österreich, der Schweiz und anderen Ländern entfällt diese Gebühr.
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